Rechtsprechung
RG, 12.10.1920 - Rep. VII. 152/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Auslegung des § 1566 BGB.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen des absoluten Scheidungsgrundes des "Trachten nach dem Leben"
- opinioiuris.de
Auslegung des § 1566 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 100, 112
- RGZ 100, 114
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen …
Nach der Definition der Rechtsprechung trachtet nach dem Leben eines anderen, wer dessen Tod durch sein Tun "erstrebt", wer sich den Tod des anderen als "Ziel" seines Tuns gesetzt hat (vgl. RGZ 100, 114 [115] zu § 1566 BGB a. F.). - OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05
Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist …
Nach der Definition der Rechtsprechung trachtet nach dem Leben eines anderen, wer dessen Tod durch sein Tun "erstrebt", wer sich den Tod des anderen als "Ziel" seines Tuns gesetzt hat (vgl. RGZ 100, 114 zu § 1566 BGB a.F.).